Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der CBC Cologne Broadcasting Center GmbH
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (im folgenden „diese Bedingungen“). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (im folgenden „Kunde“) gelten nur, wenn sie von einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Prokuristen unsererseits ausdrücklich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind auch dann unverbindlich, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen.
1.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten diese Bedingungen auch für sämtliche zukünftigen Vertragsverhältnisse. Sie gelten unabhängig davon, ob im Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird.
1.3 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht nur für Regelungen, die mit Geschäftsführern oder Prokuristen oder sonstigen von uns zur Vereinbarung abweichender Regelungen oder Ergänzungen bevollmächtigter Personen vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss; Rechte an von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung des Kunden bestätigen. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt auch ohne Bestätigung unsererseits zustande, wenn wir die bestellte Leistung erbringen und der Kunde diese annimmt.
2.2 Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen.
2.3 An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Materialien behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch ihrem Inhalt nach zugänglich machen. Eine Nutzung der genannten Gegenstände und Unterlagen ist ebenso wie eine Vervielfältigung nur insoweit erlaubt, als dies für den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen erforderlich ist. Die genannten Unterlagen und Materialien nebst Vervielfältigungen sind unverzüglich auf Kosten des Kunden an uns zurückzugeben, soweit ein Vertrag nicht zustande kommt oder sie für die weitere Vertragsdurchführung nicht mehr benötigt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab unserem Sitz in Köln. Etwaige Verpackungs- und Versandkosten sind nicht im Preis inbegriffen, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird in der vom Gesetz am Tag der Rechnungsstellung vorgegebenen Höhe berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen, wenn unsere Leistung mehrwertsteuerpflichtig ist. Bei Auslandsgeschäften hat der Abnehmer die verschiedenen bei Transfers in das Empfängerland anfallenden Abgaben und/oder Gebühren, insbesondere Zölle, und die darüber hinaus im Empfängerland selbst anfallenden gesetzlichen Abgaben und Gebühren zu tragen. Soweit wir bei Auslandsgeschäften zunächst selbst zur Zahlung von Abgaben und/oder Gebühren herangezogen werden, hat uns der Abnehmer diese zu erstatten.
3.3 Unsere Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden zu zahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Abnehmer in Verzug, ohne dass es der Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins zu fordern. Die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schäden bleibt unberührt.
3.4 Unsere Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zu zahlen. Skonto gewähren wir nicht.
3.5 Wechsel nehmen wir nicht an. Schecks gelten erst nach erfolgreicher Einlösung als Zahlung.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
4.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt die Regelung in 4.1 dieser Bedingungen auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
4.3 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB uneingeschränkt zu. Dies gilt auch für weitere Zurückbehaltungsrechte, soweit diese auf den selben Vertragsverhältnissen beruhen. Für andere Zurückbehaltungsrechte gilt die Regelung in 4.1 dieser Bedingungen entsprechend.
§ 5 Leistungszeit und Leistungsverzögerungen
5.1 Die Einhaltung der von uns angegebenen Leistungszeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sonstigen Informationen sowie ggf. erforderliche Genehmigungen und Freigaben voraus. Ist eine Anzahlung des Kunden vereinbart, muss diese rechtzeitig eingehen. Werden diese Voraussetzungen aus Gründen nicht rechtzeitig erfüllt, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Lieferfrist in einem angemessenen Umfang. Uns ggf. gegen den Kunden zustehende Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
5.2 Führen Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Streiks oder Aussperrungen oder Betriebs- und/oder Rohstoffmangel dazu, dass wir eine vereinbarte Leistungszeit nicht einhalten können und war dies für uns bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar, verlängert sich die Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich über den Eintritt der oben genannten Umstände und die voraussichtliche Verschiebung der Lieferzeit zu informieren.
5.3 Wird uns die Erbringung unserer Leistung durch die in 5.2 dieser Bedingungen genannten Umstände nicht nur vorübergehend unmöglich und war dies für uns bei Vertragsschluss nicht erkennbar, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.4 Soweit mit dem Kunden vereinbart wurde, dass unsere Leistungen nicht zu einem festen Termin, sondern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfolgen haben, sind wir berechtigt, auch vor Ablauf des Zeitraums zu liefern oder unsere Leistungen zu erbringen. Soweit mit dem Kunden ein fester Liefertermin vereinbart wurde, sind wir, nachdem wir dem Kunden eine angemessene Zeit vor Erbringung der Leistung dies angezeigt haben, zur vorzeitigen Erbringung der Leistung im Rahmen des Zumutbaren berechtigt. Dies gilt nicht, wenn aus für uns erkennbaren Gründen die Leistung nur zu dem vereinbarten Termin erfolgen kann.
5.5 Geraten wir mit einer Leistung in Verzug oder wird uns diese unmöglich gemacht, so ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden nach Maßgabe des § 10 dieser Bedingungen beschränkt.
5.6 Der Kunde ist nur wegen solcher Leistungsverzögerungen, die wir zu vertreten haben, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht wegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung zu, hat er auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Erbringung der Leistung besteht.
§ 6 Versendung von Gegenständen und Gefahrübergang
6.1 Sollen wir nach dem Vertrag mit dem Kunden Gegenstände versenden, erfolgt der Versand ab unserem Betriebssitz.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
6.3 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Kunden auf diesen über.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auch dann auf den Kunden über, wenn dieser sich im Annahmeverzug befindet.
§ 7 Teilleistungen; Einsatz Dritter
7.1 Teilleistungen sind nur zulässig, wenn und soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
7.2 Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Pflichten Dritter zu bedienen.
§ 8 Ansprüche wegen Sachmängeln
8.1 Sämtliche Angaben zu unseren Liefergegenständen oder sonstigen Leistungen, die wir erbringen, sind Beschaffenheitsangaben. Garantien liegen nur dann vor, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet sind.
8.2 Der Kunde darf eine Leistung nicht wegen unwesentlicher Mängel zurückweisen. Handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
8.3 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er offensichtliche Mängel einer Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Dies gilt auch dann, wenn wir auf Geheiß des Kunden an Dritte liefern. Ein Mangel, der bei sorgfältiger Untersuchung zu entdecken gewesen wäre, muss unverzüglich schriftlich gerügt werden. War der Mangel bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar, so gilt die Frist zur rechtzeitigen schriftlichen Rüge ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. In jedem Fall führt die Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Rüge zum Verlust der dem Kunden wegen Sachmängel zustehenden Rechte.
8.4 Wir haften nicht für Mängel, die durch die unsachgemäße Behandlung der von uns gelieferten Gegenstände durch den Kunden oder durch Dritte entstehen.
8.5 Im Falle eines Sachmangels sind wir nach unserer Wahl zur Lieferung eines mangelfreien Gegenstands oder zur Nachbesserung verpflichtet (Nacherfüllung). Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als den ursprünglichen Liefer- oder Versendungsort verbracht wurde. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen an einen anderen Ort dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstands entspricht. Soweit wir die Nacherfüllung in Form der Nachlieferung wählen, sind die mängelbehafteten Liefergegenstände frachtfrei an uns zurückzusenden, wobei der Vertragspartner verpflichtet ist, die preisgünstigste Versandart zu wählen. Ist der Kunde Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht zwischen Lieferung eines mangelfreien Gegenstands oder der Nachbesserung zu.
8.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz statt der Leistung oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Wegen unerheblicher Mängel stehen dem Vertragspartner Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nicht zu. Das Vorliegen unerheblicher Mängel berechtigt den Kunden auch nicht zum Rücktritt. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn es uns nicht gelingt, den Mangel in einer vom Vertragspartner zu setzenden angemessenen Frist zu beseitigen, wenn zwei Nachbesserungsversuche unsererseits fehlschlagen, wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Durchführung der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
8.7 Ist der Kunde wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung berechtigt, einerseits weiterhin von uns Nacherfüllung zu verlangen und andererseits die ihm stattdessen zustehenden gesetzlichen Rechte geltend zu machen, können wir den Kunden dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Kunde hat uns seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Erklärung des Kunden bei uns. Übt der Kunde seine Rechte nicht fristgerecht aus, so kann er die ihm zustehenden Rechte, insbesondere das Recht zum Rücktritt oder auf Schadensersatz, nur geltend machen, wenn eine erneute von ihm zu bestimmende Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
8.8 Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln gegen uns innerhalb eines Jahres nach Ablieferung beim Kunden oder bei einem vom Kunden bestimmten Dritten. Die Verjährung nach dieser Bestimmung gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Lieferung einer mangelhaften Sache. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre.
8.9 Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr gegenüber Unternehmern gilt nicht, wenn die von uns gelieferten, neu hergestellten Gegenstände – auch im Rahmen einer Lieferkette – an Verbraucher veräußert werden.
§ 9 Haftung für Rechtsmängel
9.1 Haften wir für Rechtsmängel gelieferter Gegenstände, tritt an die Stelle von Nachlieferung oder Nachbesserung die Nacherfüllung in den Formen des Erwerbs der jeweiligen Rechte durch uns, des Abschlusses eines Lizenzvertrags mit dem Rechtsinhaber oder die für den Kunden zumutbare Veränderung des Liefergegenstands, die eine Rechtsverletzung ausschließt. Das Wahlrecht zwischen diesen Formen der Nacherfüllung steht uns zu. Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm das Wahlrecht zu.
9.2 Im Übrigen gelten die Regelungen für Sachmängel in § 8 dieser Bedingungen entsprechend.
§ 10 Beschränkung von Schadensersatzansprüchen
10.1 Wir haften für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Wir haften weiterhin für leichte Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit denen wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten. §444 BGB bleibt unberührt.
10.3 Eine über die Haftung nach 10.1 und 10.2 dieser Bedingungen hinausgehende Haftung unsererseits – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten, für Ansprüche wegen des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
10.4 Sämtliche Haftungsbeschränkungen nach 10.1 bis 10.3 dieser Bedingungen gelten auch zu Gunsten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.
10.5 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
11.1 Wir behalten uns das Eigentum an jedem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen oder zu pfänden. Wir sind nach der Rücknahme des Liefergegenstands zu dessen Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand für uns zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er Liefergegenstände auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
11.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet uns der Kunde für den entstandenen Ausfall.
11.4 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen, in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt. In diesen Fällen dürfen wir die Ermächtigung zur Einziehung widerrufen. Wir können überdies verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt und uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben sowie Unterlagen zur Verfügung stellt.
11.5 Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt, erwerben wir Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Werts uns gehörender Gegenstände an dem Wert aller vermischten oder vermengten Gegenstände oder dem Wert eines ggf. neu entstehenden Gegenstands.
11.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags entstehen, sind nach dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zu beurteilen.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden nach unserer Wahl auch an anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen.
